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Zwei Gewerbeeinheiten in Erftstadt-Liblar – untere Einheit sofort frei
In Erftstadt-Liblar stehen zwei Gewerbeeinheiten übereinander zum Verkauf – zusammen ca. 350 m², ca. 180 m² unten und ca. 170 m² oben, verbunden über eine offene Wendeltreppe. Beide Einheiten lassen sich als eine große Fläche nutzen oder getrennt betreiben.
Die untere Einheit ist sofort beziehbar: Sie war über Jahre eine Anwaltskanzlei und steht leer, seit der Kanzleiinhaber aus Altersgründen ausgeschieden ist. Die obere Einheit ist an ein Steuerberatungsbüro vermietet – der Mieter bleibt gerne, kann die Fläche aber auch räumen, wenn ein Käufer beide Etagen selbst nutzen möchte. Diese Entscheidung bleibt Ihnen überlassen.
Die Flächen liegen in einem gepflegten Wohn- und Geschäftshaus mit Personenaufzug und Tiefgarage. Der Zuschnitt aus großen, hellen Räumen an der Fensterfront und ruhigeren Innenräumen passt für Kanzlei, Steuerbüro, Arztpraxis oder Bürodienstleistung.
Kaufpreis: 1.049.000 €
zzgl. Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Das Wichtigste in Kürze:
Zwei Gewerbeeinheiten übereinander mit zusammen ca. 350 m² – ca. 180 m² unten, ca. 170 m² oben, verbunden über eine offene Wendeltreppe. Beide Einheiten lassen sich als eine große Fläche nutzen oder getrennt betreiben.
Die untere Einheit war über Jahre als Anwaltskanzlei genutzt. Nachdem der Kanzleiinhaber aus Altersgründen ausgeschieden ist, steht die Fläche leer und ist sofort beziehbar. Die obere Einheit ist an ein Steuerberatungsbüro vermietet. Der Mieter bleibt gerne, kann die Fläche aber auch räumen, wenn ein Käufer beide Etagen selbst nutzen möchte.
Für Sie heißt das: Sie können sofort einziehen und haben ab dem ersten Tag eine Mieteinnahme aus der oberen Einheit – oder Sie übernehmen später beide Etagen selbst.
Die Flächen liegen in einem gepflegten Wohn- und Geschäftshaus mit Personenaufzug und Tiefgarage. Der Zuschnitt aus großen, hellen Räumen an der Fensterfront und ruhigeren Innenräumen passt für Kanzlei, Steuerbüro, Arztpraxis oder Bürodienstleistung.
Liblar ist der größte Stadtteil von Erftstadt und ihr wirtschaftliches Zentrum. Hier sitzen Verwaltung, Einzelhandel und ein gewachsener Bestand an Kanzleien, Praxen und Dienstleistern. Die Autobahnen A1 und A61 liegen wenige Minuten entfernt, Köln und Bonn sind schnell erreichbar, dazu kommt die S-Bahn-Anbindung nach Köln. Tiefgarage und Stellplätze direkt am Objekt lösen die Parkfrage, an der es in vergleichbaren Lagen meist scheitert.
Baujahr, letzte Sanierung, Objektzustand und Energieausweis stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Alle Angaben beruhen auf Unterlagen der Verkäuferseite.
Ort: Erftstadt-Liblar, Heinrich-Lübke-Str. 1
Objekttyp: Teileigentum – zwei Gewerbeeinheiten (Büro / Praxis)
Gesamtfläche: ca. 350 m²
Aufteilung: ca. 180 m² (unten) + ca. 170 m² (oben)
Verbindung: offene Wendeltreppe, Einheiten trennbar
Untere Einheit: sofort frei, zuletzt Anwaltskanzlei
Obere Einheit: vermietet an Steuerberatungsbüro, Räumung auf Wunsch möglich
Aufzug: Personenaufzug vorhanden
Stellplätze: Tiefgarage und Stellplätze am Objekt
Baujahr: auf Anfrage
Letzte Sanierung: auf Anfrage
Objektzustand: auf Anfrage
Energieausweis: auf Anfrage
Kaufpreis: 1.049.000 €
Provision: 3,57 % inkl. MwSt. (Käufer)
Einheiten: 2 (ca. 180 m² + ca. 170 m²), zusammen ca. 350 m²
Verbindung: offene Wendeltreppe, Einheiten getrennt nutzbar
Verfügbarkeit: untere Einheit sofort beziehbar
Mieteinnahme: aus der oberen Einheit ab dem ersten Tag
Personenaufzug: vorhanden
Tiefgarage: vorhanden
Stellplätze: am Objekt vorhanden
Zuschnitt: große, helle Räume an der Fensterfront, ruhigere Innenräume
Geeignet für: Kanzlei • Steuerbüro • Arztpraxis • Bürodienstleistung
Lage: Zentrum von Liblar, A1 und A61 wenige Minuten, S-Bahn nach Köln

















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Maklerprovision / Courtage
Kommt infolge des Nachweises der Abschlussgelegenheit oder der Vermittlung durch den Makler ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über das angebotene Objekt zustande, schuldet der Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer aus der maßgeblichen Bemessungsgrundlage.
Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zuzüglich aller im Zusammenhang mit dem Erwerb vereinbarten geldwerten Leistungen des Käufers an den Verkäufer oder an Dritte, z. B. Übernahmen von Belastungen, Ablöse-/Inventarzahlungen oder sonstige Zusatzleistungen.
Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdient und wird zur Zahlung fällig.
Hinweis für Wohnungen/Einfamilienhäuser bei Verbraucherkauf (§§ 656a ff. BGB):
Sofern die gesetzlichen Regelungen zur hälftigen Teilung anwendbar sind, darf der Käufer höchstens in gleicher Höhe wie der Verkäufer belastet werden; außerdem entsteht der Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer erst, wenn die Zahlung des Verkäuferanteils nachgewiesen ist.