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Modernisiertes Wohn- und Geschäftshaus mit Boardinghaus in Köln-Mülheim – ca. 679 m² vermietbare Fläche, voll vermietet, attraktive Rendite
Dieses 1949 in solider Massivbauweise errichtete und 2016 umfassend modernisierte Wohn- und Geschäftshaus vereint drei Nutzungsarten unter einem Dach – und damit eine Einnahmestruktur, die selten so ausgewogen zu finden ist. Auf rund 679 m² vermietbarer Fläche treffen Gastronomie, Wohnen und ein Boardinghaus zusammen und ergänzen sich zu einem stabilen, breit aufgestellten Anlageobjekt.
Im Erdgeschoss liegt ein etabliertes Schnellrestaurant mit ca. 138 m² Fläche, dessen Mietvertrag bis 2029 läuft (mit Verlängerungsoption). Die oberen Etagen des Hinterhauses nimmt ein modernes Boardinghaus mit ca. 214 m² ein, das bis 2034 verpachtet ist. Der Pachtvertrag ist als Staffelmietvertrag ausgestaltet und bringt über die Laufzeit steigende Erträge. Im Vorderhaus befinden sich vier vermietete Wohnungen mit zusammen ca. 327 m² Wohnfläche – drei Etagenwohnungen mit Balkon sowie eine als Dreier-WG genutzte Dachgeschosswohnung.
Wirtschaftlich erzielt das Objekt eine Jahresnettokaltmiete von ca. 205.068 € bei einem Kaufpreisfaktor von rund 19,0. Die Erträge verteilen sich auf alle drei Nutzungsarten, wodurch das Vermietungsrisiko spürbar sinkt: Fällt eine Einheit aus, tragen die übrigen weiter. Aktuell ist das gesamte Haus vermietet beziehungsweise verpachtet.
Der Innenhof rundet das Bild ab. Hinter dem Haus lädt ein gepflegter, gepflasterter Terrassenbereich mit kleinem Garten zum Verweilen ein – dem Boardinghaus zugeordnet und ein echter Mehrwert für dessen Gäste. So entsteht ein Anlageobjekt, das laufende Erträge, langfristige Verträge und einen modernisierten Zustand miteinander verbindet.
Das Wichtigste in Kürze:
Das Objekt liegt in Köln-Mülheim, dem Stadtbezirk 9 auf der rechten Rheinseite. Köln ist mit über einer Million Einwohnern die viertgrößte Stadt Deutschlands und eine bedeutende Wirtschafts-, Medien- und Kulturmetropole am Rhein – Mülheim gehört zu den Vierteln, die diese Entwicklung in den letzten Jahren besonders spürbar mitgetragen haben.
Die Anbindung ist sehr gut: KVB-Bahnlinien, S-Bahn und Buslinien verbinden den Standort mit der Innenstadt und dem Umland. Über die Autobahnen A3, A4, A1 und A59 erreicht man das überregionale Netz sowie den Flughafen Köln/Bonn. Der Rhein mit seinen Uferwegen und Grünflächen liegt in unmittelbarer Nähe und schafft Naherholung direkt vor der Tür.
Ein Hinweis für Käufer: Das Objekt liegt im Satzungsgebiet der Sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutz) der Stadt Köln. Bauliche Veränderungen und bestimmte Modernisierungen können hier genehmigungspflichtig sein – ein Punkt, den Kaufinteressenten vorab mit der Stadt klären sollten.
- Solide Massivbauweise, Baujahr 1949, umfassend modernisiert 2016
- Vermietbare Fläche ca. 679 m² (Wohnen ca. 542 m² / Gewerbe ca. 138 m²)
- Vier vermietete Wohnungen im Vorderhaus, davon drei Etagenwohnungen mit Balkon
- Modernes Boardinghaus (ca. 214 m²), verpachtet bis 2034, mit Staffelmietvertrag
- Schnellrestaurant im Erdgeschoss (ca. 138 m²), Mietvertrag bis 2029
- Modernisierte Bäder mit bodengleicher Dusche
- Parkett- und Fliesenböden
- Kunststofffenster mit Doppelverglasung
- Edelholz-Innentüren
- Gas-Heizung (2016), erneuerte Leitungen und Elektrik
- Gepflegte Terrasse und kleiner Garten im Innenhof
- Zentrale Lage in Köln-Mülheim mit sehr guter Verkehrsanbindung




















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Maklerprovision / Courtage
Kommt infolge des Nachweises der Abschlussgelegenheit oder der Vermittlung durch den Makler ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über das angebotene Objekt zustande, schuldet der Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer aus der maßgeblichen Bemessungsgrundlage.
Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zuzüglich aller im Zusammenhang mit dem Erwerb vereinbarten geldwerten Leistungen des Käufers an den Verkäufer oder an Dritte, z. B. Übernahmen von Belastungen, Ablöse-/Inventarzahlungen oder sonstige Zusatzleistungen.
Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdient und wird zur Zahlung fällig.
Hinweis für Wohnungen/Einfamilienhäuser bei Verbraucherkauf (§§ 656a ff. BGB):
Sofern die gesetzlichen Regelungen zur hälftigen Teilung anwendbar sind, darf der Käufer höchstens in gleicher Höhe wie der Verkäufer belastet werden; außerdem entsteht der Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer erst, wenn die Zahlung des Verkäuferanteils nachgewiesen ist.