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Erftstadt: Traumwohnung mit Charme
Diese charmante Wohnung bietet Ihnen ein komfortables Zuhause und befindet sich in einem gepflegten Gebäude in Erftstadt. Mit einer Wohnfläche von 130 m² erstreckt sich diese Immobilie über 4 Zimmer, darunter 3 geräumige Schlafzimmer und 2 moderne Bäder. Zusätzlich gibt es ein praktisches Gäste-WC.
Kaufpreis: 380.000,00 €
zzgl. 3,57 % des beurkundeten Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt.
Das Wichtigste in Kürze:
Diese helle und offene Wohnung bietet Ihnen ein komfortables Zuhause in einem gepflegten Gebäude in Erftstadt-Liblar. Mit ca. 130 m² Wohnfläche erstreckt sich die Wohnung über 4 Zimmer, darunter 3 großzügige Schlafzimmer und 2 moderne Badezimmer – ideal für Familien oder alle, die Wert auf viel Platz und durchdachte Raumaufteilung legen.
Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines Hauses mit Aufzug, der einen barrierefreien Zugang ermöglicht. Die 2015 durchgeführte Modernisierung sorgt für zeitgemäßen Wohnkomfort und energieeffiziente Ausstattung.
Ein besonderes Highlight ist das großzügige Grundstück von 3.800 m², das zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Die Einbauküche ist bereits im Kaufpreis enthalten und ermöglicht einen unkomplizierten Einzug.
Diese Immobilie vereint Wohnkomfort, moderne Ausstattung und eine attraktive Lage in Erftstadt und bietet Ihnen ein großzügiges, gut durchdachtes Zuhause für die ganze Familie.
Straße: Heinrich-Lübke-Straße 1
Ort: 50374 Erftstadt
Wohnfläche: ca. 130m²
Objekttyp: Eigentumswohnung
Baujahr: 2001
Letzte Sanierung: 2015
Balkon/Terrasse: nein
Stellplatz: nein
Objektzustand: ausgezeichneter Zustand
Vermietet: Nach Absprache
Zimmer 4
Anzahl Schlafzimmer 3
Anzahl Badezimmer 2
Wohnfläche ca. 130 m²
Einbauküche
Gäste-WC
Personenaufzug
Barrierefrei
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Maklerprovision / Courtage
Kommt infolge des Nachweises der Abschlussgelegenheit oder der Vermittlung durch den Makler ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über das angebotene Objekt zustande, schuldet der Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer aus der maßgeblichen Bemessungsgrundlage.
Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zuzüglich aller im Zusammenhang mit dem Erwerb vereinbarten geldwerten Leistungen des Käufers an den Verkäufer oder an Dritte, z. B. Übernahmen von Belastungen, Ablöse-/Inventarzahlungen oder sonstige Zusatzleistungen.
Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdient und wird zur Zahlung fällig.
Hinweis für Wohnungen/Einfamilienhäuser bei Verbraucherkauf (§§ 656a ff. BGB):
Sofern die gesetzlichen Regelungen zur hälftigen Teilung anwendbar sind, darf der Käufer höchstens in gleicher Höhe wie der Verkäufer belastet werden; außerdem entsteht der Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer erst, wenn die Zahlung des Verkäuferanteils nachgewiesen ist.












